Nun ist es bald soweit, die Kirchenvorstandswahlen finden am 11. März 2018 statt.
Am Sonntag, dem 4. März haben Sie die Gelegenheit die Kandidatinnen und Kandidaten kennen zu lernen. Im Gottesdienst um 10 Uhr stellen sie sich alle der Gemeinde vor und stehen anschließend für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Der Wahltag beginnt mit einem Gottesdienst mit Abendmahl in der St.Johanneskirche. Der Posaunenchor wird spielen. Anschließend ist das Wahllokal im evangelischen Gemeindehaus, Johannesweg 4, von 11 - 18 Uhr geöffnet.
Kommen Sie vorbei und geben Sie Ihre Stimme ab! Für die Gemeinde, für die Gemeinschaft, für SIE!
Am Nachmittag, von 14:30 - 17:00 Uhr können Sie sich zudem bei Kaffee und Kuchen stärken, die das Kirchkaffee für Sie bereit hält.
Um 18:00 Uhr schließt das Wahllokal. Es folgt die Stimmenauszählung und anschließende Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Aber WIE wird eigentlich gewählt?
Am Sonntag, dem 4. März haben Sie die Gelegenheit die Kandidatinnen und Kandidaten kennen zu lernen. Im Gottesdienst um 10 Uhr stellen sie sich alle der Gemeinde vor und stehen anschließend für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Der Wahltag beginnt mit einem Gottesdienst mit Abendmahl in der St.Johanneskirche. Der Posaunenchor wird spielen. Anschließend ist das Wahllokal im evangelischen Gemeindehaus, Johannesweg 4, von 11 - 18 Uhr geöffnet.
Kommen Sie vorbei und geben Sie Ihre Stimme ab! Für die Gemeinde, für die Gemeinschaft, für SIE!
Am Nachmittag, von 14:30 - 17:00 Uhr können Sie sich zudem bei Kaffee und Kuchen stärken, die das Kirchkaffee für Sie bereit hält.
Um 18:00 Uhr schließt das Wahllokal. Es folgt die Stimmenauszählung und anschließende Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Aber WIE wird eigentlich gewählt?
- Bitte bringen Sie Ihre Wahlkarte mit. Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.
- Sie dürfen bis zu 5 Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme geben, also maximal 5 Kreuze setzen.
- Pro Name ist nur eine Stimme zulässig. Falls mehr als fünf Namen gekennzeichnet oder irgendwelche Zusätze gemacht worden sind, ist der Stimmzettel ungültig.
- Bei Fragen steht Ihnen der Wahlvorstand vor Ort natürlich gerne zur Verfügung.


